Insolvenz. Gutachterbesuch vorbereiten

Fall 1: Fortführung des Betriebs geplant. Durchführung der Bestandsaufnahme vor der Gutachtenerstellung

Die Fortführung des Betriebs nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens sieht mehrere bedeutsame Schritte vor. Sobald das Verfahren eröffnet wurde, folgen zahlreiche Maßnahmen, die im täglichen Geschäft zu einer Herausforderung für die Geschäftsleitung werden können. Aber nur im Fall, dass diese nicht sorgfältig vorbereitet sind.
Dieser Blogbeitrag kann nun Betroffenen helfen, sich auf diese Schritte vorzubereiten.

Zuallererst muss der Wert des Anlagevermögens ermittelt werden, denn nur nach einer kompletten Inventarisierung sind weitere Schritte möglich. Schon bald kontaktiert Sie ein Gutachter, um einen Termin für seinen ersten Besuch zwecks Bestandsaufnahme zu vereinbaren. Man kann also planen. Ist das Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet, gehört die regelmäßige Durchführung der Inventur zur Routine. Also stehen dem Unternehmen ähnliche Maßnahmen wie die bereits bei der Inventur mehrmals durchgeführten bevor. Der wesentliche Unterschied ist die Durchführung dieser Routine durch einen offiziell beauftragten Gutachter. Dazu kommen noch einige Details. Über diese wird die Geschäftsführung aber im Voraus und schriftlich informiert.
Nach dem oben bereits erwähnten Telefonat folgt ein Bestätigungsschreiben mit folgenden Informationen:

  • Name des Insolvenzverwalters, in dessen Auftrag die Inventarisierung erfolgt
  • Name des Gutachters und Termin für die Bestandsaufnahme
  • eine Liste der benötigten Unterlagen
Sind diese Unterlagen im Voraus vorbereitet, sparen beide Seiten viel Zeit und Energie.
Außerdem können Sie hier den Vordruck der Vollständigkeitserklärung herunterladen, die jeder Gutachter von Industrieauktion.online standardmäßig mitbringt.

Verlauf der Bestandsaufnahme durch unsere Gutachter

Nach einer kurzen Vorstellung konzentrieren wir uns auf die aktuelle Situation und besprechen gemeinsam die Pläne für die Fortführung des Betriebs. Die Geschäftsführung übergibt dem Gutachter folgende Unterlagen:

  • Anlagespiegel
  • Finanzierungs-, Leasing- und Mietverträge
  • Sicherungsübereignungsverträge
  • Kopien der KFZ-Scheine
  • etc.
Ein gemeinsamer Betriebsrundgang hilft unserem Gutachter, einen ersten Eindruck zu gewinnen und dient der besseren Orientierung. Sinnvoll ist auch eine kurze Vorstellung bei Ihren Mitarbeitern zur Vermeidung eventueller Unsicherheiten.

Mögliche Fragen

Je nachdem, welche Faktoren den Wert des Unternehmens eventuell beeinflussen, können bei Klärungsbedarf unter anderem Fragen zu folgenden Punkten gestellt werden:

  • bekannter Reparaturbedarf
  • durchgeführte Überholungen
  • Mehrschichtbetrieb
  • usw.

Die weitere Arbeit nach Klärung dieser Fragen können wir selbstständig fortführen, ohne Sie von Ihren Geschäftsaufgaben abzulenken.
Dabei nehmen wir den Anlagespiegel als Basis für den Ist- und Soll-Vergleich des Bestandes. Die möglichen Abweichungen werden später besprochen.
Ebenso gehören zu unserer Arbeit die Fotoaufnahmen eines jeden Gegenstands und die Erfassung des technischen Zustands dieser Posten. Die typischen klärungsbedürftigen Punkte sind:

  • Objekte, die sich zurzeit nicht in Unternehmensräumen befinden. Dazu zählen meistens solche beweglichen Objekte wie Fahrzeuge, Laptops, Arbeitswerkzeuge im Besitz von Außendienstmitarbeitern etc.
  • Wertgegenstände, die sich in Geschäftsräumen befinden, jedoch im Anlagespiegel fehlen

Mit der ausgefüllten und durch beide Seiten unterschriebenen Vollständigkeitserklärung ist unsere Arbeit vor Ort abgeschlossen. Die weitere Verarbeitung der gesammelten Unterlagen zwecks Ermittlung des Liquidations- und Fortführungswertes erfolgt in unserem Büro. Die eventuell fehlenden Dokumente können später nachgereicht werden.

Fall 2: Der Betrieb wird eingestellt

Es folgt eine weitere Bestandsaufnahme. Sollte die Fortführung des Betriebs nicht mehr möglich sein, steht meistens eine Versteigerung bevor. Doch seit der letzten Bestandsaufnahme könnte sich einiges verändert haben. Aus diesem Grund muss die Bestandserfassung erneut durchgeführt werden. Diesmal wird gründlich untersucht, welche Abweichungen der Ist-Zustand gegenüber früher durchgeführten Gutachten aufweist. Zu wichtigen Punkten werden auch Zubehör und Betriebsanleitungen, da sie für den Verkauf eine wichtige Rolle spielen. Auch die Fotodokumentation wird meistens für die bessere Vorbereitung der Online-Auktion erweitert.