Fortführungs- und Liquidationswert

Die Nutzung ein und desselben gebrauchten Anlagevermögenspostens ist, je nach den Bedingungen seiner weiteren Anwendung, mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Das ist der Grund, warum der Wert eines Gegenstands (Anlage etc.) nicht losgelöst vom weiteren Anwendungsort ermittelt werden kann.

Fortführungs- und Liquidationswerte sind wichtige Parameter, die auf unternehmerische Entscheidungen im Falle der Insolvenz einen wesentlichen Einfluss haben. Deswegen ermitteln wir diese Werte auf Basis unseres Gutachtens für jeden Posten des Anlagevermögens. Hier eine kurze Erklärung zu diesen Begriffen.

Fortführungswert

Der Begriff Fortführungswert bezieht sich, wie das Wort schon sagt, auf den Wert des Gegenstands bei Fortführung seiner Anwendung am gleichen Standort. In diesem Fall ist die Anlage installiert und einsatzbereit, das geschulte Personal steht zur Verfügung. Außerdem entstehen keine Umlagerungskosten. Dabei wird vorausgesetzt, dass die entsprechende Auslastung der Anlage dank vorhandener Aufträge gesichert ist.

Liquidationswert

Der „Liqui“, so wird der Liquidationswert oft genannt, bezieht sich auf einen voraussichtlichen Preis, der im Falle einer Versteigerung erzielt werden kann. Zur Ermittlung dieses Wertes werden sinngemäß mehrere Faktoren in Betracht gezogen. Das sind unter anderem:

  • Restnutzungsdauer
  • technischer und optischer Zustand
  • Marktgängigkeit
  • Marktsituation
  • usw.

Berücksichtigt werden auch die in Zusammenhang mit Demontage, Transport, Installation am Bestimmungsort und Wiederinbetriebnahme anfallenden Kosten. Nicht zu vergessen sind auch die Auktionatorprovision und die Tatsache, dass es bei dem ersteigerten Gegenstand keine Gewährleistung gibt.